KSV Langen: Bundesligastart
1. Die Trainingsgeräte und sonstige Einrichtungen des KSV Langen stehen allen Vereinsmitgliedern kostenlos zur Verfügung. Die steigende Zahl der Übenden macht es notwendig, auf einige - an sich selbstverständliche - Dinge hinzuweisen:
1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich, damit ein ungestörter Übungsbetrieb gewährleistet ist.
1.2 Die teuren Trainingsgeräte sind sachgemäß und schonend zu behandeln. Für grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Beschädigungen haftet der Verursacher.
1.3 Jeder Trainierende hat das von ihm benutzte Gerät nach Beendigung seiner Übungen an den ordnungsgemäßen Aufbewahrungsort zurückzubringen und dort sachgemäß zu lagern.
1.4 In den Umkleide- und Duschräumen ist auf Sauberkeit zu achten - jeder sollte die Räume so verlassen, wie er sie selbst anzutreffen wünscht.
1.5 Den Hinweisen der Vorstandsmitglieder bzw. der vom Vorstand beauftragten Übungsleiter ist Folge zu leisten.
2. Mitglieder, die gegen diese Hausordnung verstoßen, müssen mit einem Verweis, bei schweren Verstößen oder im Wiederholungsfalle mit dem Vereinsausschluss rechnen.
Wir hoffen, dass diese Zwangsmittel niemals angewandt werden müssen
Der Vorstand
